Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen ist im Sozialgesetzbuch VII verbindlich geregelt. Danach sind nach § 22 SGB VII in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten durch den Unternehmer zu bestellen.
Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin vermittelt in diesem 2-tägigen Grundseminar notwendige Basiskenntnisse gemäß DGUV Vorschrift 1 über die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dieses Grundseminar ist die Grundlage für weitere aufgaben- und einsatzspezifische Aufbauseminare, wie für Sicherheitsbeauftragte in Schulen, Kindertagesstätten, in Unternehmen usw.
Die Seminare werden praxisnah gestaltet, beinhalten Erfahrungsaustausche der Teilnehmer und werden an die Teilnehmer und deren Voraussetzungen angepaßt. Das Seminar endet mit einer gemeinsamen Auswertung und Übergabe der Zertifikate.