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Die Adressangaben sind Pflichtfelder und müssen immer eingetragen werden.
Der Hauptgrund für die Adressabfrage ist die Transaktion. Grundsätzlich hat jede Kreditkarteninhaber:in das Recht, eine Transaktion zu beanstanden. Der Onlineshop-Betreiber (in diesem Fall Eventfrog) wird danach von der Kreditkartenanbieter:in aufgefordert, alle Informationen zur Transaktion bereitzustellen und muss beweisen, dass der Kauf tatsächlich stattgefunden hat.
Dabei benötigt es nebst der Transaktionsnummer und dem Ticket auch das Bestellbestätigungsmail sowie die Angaben des Käufers bzw. der Käuferin.
Und hier liegt der Haken: Wenn wir lediglich die E-Mail-Adresse abfragen, haben wir keine rechtlichen Mittel mehr, um gegenüber den Kreditkartenunternehmen nachzuweisen, dass die Bestellung tatsächlich von dieser Person ausgelöst wurde. Dies ist übrigens auch bei allen anderen Ticketing-Plattformen (und generell Onlineshops) so.
Mehr über den Datenschutz bei Eventfrog erfährst du in unserem Blogartikel: Maximaler Datenschutz bei Eventfrog >