Die Card Schemes Visa und Mastercard legen einseitig eine Gebühr fest («Interchange Fee»),
welche Sie als Händler («Kartenakzeptanten») bei jeder Kartentransaktion den Banken, die Debit- und Kreditkarten herausgeben («Issuer»), im Rahmen der Acquiringgebühren zahlen müssen. Nach unserer Einschätzung lassen sich diese einseitig von den Card Schemes festgelegten Interchange Fees weder in der Höhe noch im Bestand ökonomisch rechtfertigen. Im Umfang, wie Sie als Händler Interchange Fee zahlen, entsteht Ihnen daher ein Schaden. Die Wettbewerbsbehörden sowohl in der Schweiz als auch im Ausland haben die Interchange Fee denn auch als Wettbewerbsbehinderungen qualifiziert und teilweise auch eingegriffen.
Der HANDELSVERBAND.swiss ist Mitglied beim VEZ (Verband Elektronischer Zahlungsverkehr), welcher Ihre Interessen im Bereich des Zahlungsverkehrs vertritt. Er hat rechtliche und regulatorische Massnahmen erarbeitet, welche Ihnen helfen können, um gegen das Problem vorzugehen.
Diese Massnahmen werden Ihnen im Webinar am 9. Januar 2025 um 9:00h bis 10:00h präsentiert und Sie werden erfahren, wie sie sich effektiv zur Wehr setzen können. Hier können Sie sich direkt für das Webinar anmelden.