Brandschutzbeauftragte sollten vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeit-sicherheit unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein.Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen.
Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Rechtliche Grundlagen – Verantwortung und Haftung
- Grundlagen zur Bestellung
- der Staatliche Arbeitsschutz, Behörden Versicherer
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
- Ausbildung von Mitarbeitern
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen