Auszug aus dem Reglement des Fischereiverein Werdenberg (HV 18. März 2022)
Angelsaison Voralpsee (Tageskarten) 20. Mai - 30. September
die Fischerei ist erlaubt von 04:00 - 23:00 Uhr
Fischfanggeräte
- Der Fischfang wird mit der Angelrute betrieben
- Es darf nur mit einer Rute gefischt werden
- Die Angelrute muss immer überwacht sein
- Verwenden von Widerhaken ist in allen Gewässern verboten
- Es sind höchstens drei einfache Haken (Hegene) erlaubt, mit Ausnahme des Voralpsees, hier ist zudem ein 3-fach Hacken erlaubt
- Fischen von Brücken ist verboten
- Setzen auf Grund ist in allen Fliessgewässern verboten
- Wat-, Boot- und Flossfischen ist verboten, es darf nur vom Ufer aus gefischt werden
- Lebendhälterung von Fischen in Setzkeschern oder dergleichen ist verboten
- Zum Köderfischfang darf nur eine Köderflasche für
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Auszug aus dem Reglement des Fischereiverein Werdenberg (HV 18. März 2022)
Angelsaison Voralpsee (Tageskarten) 20. Mai - 30. September
die Fischerei ist erlaubt von 04:00 - 23:00 Uhr
Fischfanggeräte
- Der Fischfang wird mit der Angelrute betrieben
- Es darf nur mit einer Rute gefischt werden
- Die Angelrute muss immer überwacht sein
- Verwenden von Widerhaken ist in allen Gewässern verboten
- Es sind höchstens drei einfache Haken (Hegene) erlaubt, mit Ausnahme des Voralpsees, hier ist zudem ein 3-fach Hacken erlaubt
- Fischen von Brücken ist verboten
- Setzen auf Grund ist in allen Fliessgewässern verboten
- Wat-, Boot- und Flossfischen ist verboten, es darf nur vom Ufer aus gefischt werden
- Lebendhälterung von Fischen in Setzkeschern oder dergleichen ist verboten
- Zum Köderfischfang darf nur eine Köderflasche für den eigenen Bedarf verwendet werden. Wer eine Köderflasche auslegt, hat diese mit Namen zu versehen. Reusen dürfen nicht verwendet werden
- ein Feumer zur Anlandung der gefangenen Fische ist Pflicht
- Der Verkauf geangelter Fische aus Vereinsgewässern ist verboten.
Köder
Erlaubt sind:
- Alle Natur- und Kunstköder
Nicht erlaubt sind:
- Verwenden von lebenden Köderfischen und Fischeiern
- Verwenden von geschonten und standortfremden Fischarten als Köderfische
Allgemeines
- Fische, welche das vorgeschriebene Mindestmass nicht erreichen, sind sorgfältig, gegebenenfalls durch Abschneiden des Angels, in das Gewässer zurückzusetzen
- Die Fische sind in einem geeigneten Behälter aufzubewahren und während dem Fischen mitzutragen
- Handlungsfähige Fischereiberechtigte können ein Kind oder einen Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Altersjahr an ihrer Stelle und unter ihrer Aufsicht fischen lassen
- Jeder Fisch ist unmittelbar nach dem Fang unauslöschlich unter Angabe des Gewässercodes, der Fischart und der Länge in die Fangstatistik einzutragen
Fangmass Fangzahlbeschränkung
25 cm BF Bachforelle max. 6 Edelfische pro Tag, davon max. 2 Äschen
25 cm RF Regenbogenforelle 1 Tag 6 Fische
zusätzlich 20 Elritzen (kein Lebendtransport)
Die Karte muss an den FV Werdenberg abgegeben werden, auch wenn keine Fische gefangen wurden
Bei Nichtbefolgen des Reglements erfolgt ein entschädigungsloser Kartenentzug
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