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Diese Fragen können wir an dieser Stelle nicht generell beantworten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerpflichtigkeit je nach Art der Veranstaltung, der Veranstalter:in und den spezifischen Umständen variieren kann. Daher wird empfohlen, professionellen steuerlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Bestimmungen korrekt umgesetzt werden. Es ist auch möglich, dass bestimmte Veranstalter:innen aufgrund ihrer Größe oder Art der Veranstaltung unter die Kleinunternehmerregelung fallen und somit von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern sie einen bestimmten Umsatzschwellenwert nicht überschreiten.