Die Ergänzungsleistungen sind einer der Grundpfeiler der schweizerischen sozialen Sicherheit. Sie sichern den Bezügerinnen und Bezügern von Alters- und Hinterlassenenoder
Invalidenrenten, die nicht in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken, ein angemessenes Einkommen. Die EL verhindern die Verarmung von Teilen der Bevölkerung und
stärken damit die soziale Stabilität.
Referent: Nerojan Thayaparan, Leiter Zusatzleistungen zur AHV/IV, Stadt Dietikon